In der nachfolgenden Hausordnung finden Sie die wichtigsten Regeln, die für Gäste des Hotel Mitland, Restaurant Vlonders, Mitland Bowling & Mitland Meetings gelten. Mit dem Betreten unserer Räumlichkeiten erklären Sie sich mit der untenstehenden Hausordnung einverstanden.

Allgemeine Regeln

  • Alle Anweisungen der Mitarbeiter, die sich auf die Hausordnung beziehen, müssen befolgt werden. Beschwerden können der Direktion gemeldet werden;
  • Wir behandeln einander mit Respekt und es ist daher verboten, Beleidigungen oder diskriminierende Äußerungen zu machen und/oder unsere Besucher und Mitarbeiter in irgendeiner Weise durch Worte oder Gesten (Handlungen) einzuschüchtern;
  • Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. Der Check-in ist ab 18 Jahren möglich;
  • Wir müssen uns an die Anforderungen des Licensing and Catering Act halten und schenken daher keine alkoholischen Getränke an Besucher unter 18 Jahren aus. Im Zweifelsfall kann das Personal einen Identitätsnachweis verlangen, um Ihr Alter zu überprüfen;
  • Wir respektieren unter allen Umständen Ihre Privatsphäre, sind jedoch befugt, Ihr Zimmer zu betreten, wenn wir den Verdacht haben, dass die Hausordnung nicht eingehalten wird oder ein Notfall vorliegt.
  • Besucher im Zimmer müssen jederzeit an der Rezeption gemeldet werden und sind bis spätestens 22:00 Uhr erlaubt. Gäste, die sich im Zimmer aufhalten, müssen der Reservierung gutgeschrieben werden, und alle zusätzlichen Kosten müssen bezahlt werden. Wenn unangemeldete Gäste im Zimmer angetroffen werden, kann das Hotel beschließen, diese in Rechnung zu stellen oder Sie aufzufordern, das Hotel sofort zu verlassen;
  • Im Hotel sind an verschiedenen Stellen Kameras angebracht; jeder, der sich in unserem Hotel aufhält, willigt ein, dass er aufgezeichnet wird. Diese Kameras unterstützen die Mitarbeiter im Gebäude bei der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. Falls erforderlich, können die Videoaufzeichnungen von den Behörden bei Notfällen, bei der Aufdeckung von Störungen und/oder Straftaten als Hilfsmittel verwendet werden;
  • Das Hotel Mitland ist nicht verantwortlich für den Verlust oder Diebstahl Ihrer Sachen;
  • Die Direktion, die Eigentümer dieses Ortes und/oder die für das Hotel Mitland tätigen Personen können nicht für Verletzungen und/oder materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die die Besucher des Ortes erleiden;
  • Das Hotel Mitland ist berechtigt, Ihnen jederzeit fristlos zu kündigen, wenn Sie gegen die Hausordnung verstoßen oder sich anderweitig so verhalten, dass die Ordnung und Ruhe im Hotel Mitland gestört wird. Sie sind dann verpflichtet, das Hotel Mitland auf erste Aufforderung hin zu verlassen, wobei eine vollständige Verweigerung von Hotel und Gelände ausgesprochen werden kann;
  • Für jede Reservierung ist eine Kaution von 50 € zu hinterlegen. Bitte fragen Sie an unserer Rezeption nach den Bedingungen;
  • Für alle Lieferungen des Hotel Mitland in Utrecht gelten die Einheitlichen Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe (UVH). Laden Sie die UVH direktvon der Website von Koninklijke Horeca Nederland herunter.
  • Eine Verlängerung des Hotelaufenthalts ist nur nach Vereinbarung mit dem Hotel und je nach Verfügbarkeit möglich. Der Preis für die Verlängerung kann pro Zimmer und Nacht variieren. Wenn die Check-out-Zeit ohne Vereinbarung verstrichen ist, werden Gebühren erhoben. Falls das Zimmer für diese Nacht bereits vermietet ist, behält sich das Hotel das Recht vor, alle Gegenstände einzupacken und zu lagern, um das Zimmer für den nächsten Gast vorzubereiten. In diesem Fall ist das Hotel nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung Ihres Eigentums.

 

Sicherheit

  • Bleiben Sie im Falle eines Brandes ruhig. Melden Sie den Brand an der Rezeption und/oder betätigen Sie den nächstgelegenen Feueralarm;
  • Verlassen Sie bei einem allgemeinen Feueralarm sofort die Räumlichkeiten;
  • Im Falle eines Brandes dürfen die Aufzüge unter keinen Umständen benutzt werden;
  • Das Abschrauben oder Manipulieren von Rauchmeldern stellt eine Gefahr für Sie und andere dar;
  • Das Housekeeping ist berechtigt, ein Hotelzimmer alle zwei Tage zu kontrollieren.
  • Im Falle von Drogen oder anderen Substanzen, vermuteten Waffen oder anderen illegalen Praktiken behält sich das Hotel das Recht vor, die Polizei oder andere staatliche Behörden einzuschalten, um die Sicherheit des Personals und anderer Gäste zu gewährleisten.

 

Es ist untersagt

  • Im Zimmer zu rauchen. Das Rauchen ist nur im Freien und in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Wenn wir das Rauchen im Zimmer feststellen, sind wir gezwungen, eine Reinigungsgebühr von 125 € zu berechnen. Wenn der Feueralarm aufgrund des Rauchens im Zimmer ausgelöst wird, werden die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr in Höhe von 275 € an Sie weitergegeben. Weitere Maßnahmen wie z. B. der Ausschluss aus der Unterkunft können von der Direktion ergriffen werden.
  • Kleben Sie Rauchmelder ab oder schalten Sie sie so aus, dass sie nicht mehr funktionieren;
  • In den Räumlichkeiten des Hotels (weiche/harte) Drogen zu konsumieren oder damit zu handeln. Sollte das Hotel Drogen oder solche Substanzen (einschließlich Lachgas oder Schlagsahne-Patronen) im Zimmer finden, müssen Sie das Hotel Mitland auf erste Aufforderung und ohne Rückerstattung der Reservierung oder Kaution verlassen;
  • Verwendung jeglicher Form von offenem oder schwelendem Feuer im oder um das Hotel, wie z. B. die Verwendung von Kerzen oder Räucherstäbchen, aber nicht darauf beschränkt. Das Auslösen eines Feueralarms kann in Rechnung gestellt werden, ebenso wie der Einsatz der Feuerwehr (€275).
  • Haustiere müssen in das Restaurant mitgebracht werden;
  • Verstreuen von Konfetti in Ihrem Hotelzimmer oder Verlassen Ihres Zimmers mit starker Verschmutzung. In allen Situationen, die über die normale Nutzung hinausgehen, berechnen wir automatisch eine Reinigungsgebühr von 125 €;
  • Die Notausgänge sind als normale Ein- und Ausgänge zu benutzen;
  • Mitnahme von Hoteleigentum außerhalb des Gebäudes. Bei mutwilliger Beschädigung von Hoteleigentum können Sie für die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten haftbar gemacht werden; dies gilt auch für die mit dem Scan-Tag zur Verfügung gestellte Bettwäsche und Badetücher.
  • Anmietung eines Zimmers auf Ihren Namen, ohne selbst in dem Zimmer zu wohnen;
  • Belästigung einer anderen Person durch laute Musik, unausstehliches Verhalten oder Lärm jeglicher Art;
  • Aufenthalt in einem Zimmer mit mehr als der erlaubten Anzahl von Personen.
  • Empfang von Besuchern im Hotelzimmer zum Zweck bezahlter sexueller Aktivitäten;
  • Verlängern Sie Ihren Aufenthalt auf eigene Initiative. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, können Sie dies in Absprache mit unserer Rezeption und gegen Zahlung des entsprechenden Tarifs tun. Der Check-out muss vor 11:00 Uhr erfolgen. Für jede Stunde, die Sie länger im Zimmer bleiben, berechnen wir eine Gebühr von 16,00 € pro Stunde;

 

Allgemeine Einheitliche Rechtsvorschriften für das Hotel- und Gaststättengewerbe (UVH)

Die Einheitlichen Rechtsvorschriften für das Hotel- und Gaststättengewerbe (UVH) sind die Bedingungen, zu denen in den Niederlanden niedergelassene Gastgewerbebetriebe wie Hotels, Restaurants, Gaststätten und verwandte Betriebe (einschließlich Catering-Unternehmen, Partyservice-Unternehmen und dergleichen) Gastgewerbeleistungen erbringen und Gastgewerbeverträge abschließen. Lesen Sie hier die vollständigen Bedingungen der UVH.

In allen Fällen, die nicht durch diese Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet die Direktion des Hotels Mitland.

 

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